Infektionsschutzkonzept für die Ulrichskirche Eberstadt 1. Ausgehend von einem Mindestabstand von zwei Metern um einen Sitzplatz in der Kirche/dem Gottesdienstraum wird eine Personenhöchstzahl von 40 Personen festgesetzt – mit Empore 60 Personen. 2. Beim Betreten, beim Verlassen der Kirche und während des Gottesdienstes muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. 3. Die belegbaren Sitzplätze sind durch eine Spruchkarte (darf gerne mitgenommen werden) gekennzeichnet. 4. Zur Nachverfolgung etwaiger Infektionsketten wird eine Anwesenheitsliste wird am Eingang geführt. Diese wird in einem Umschlag verwahrt und nach vier Wochen, wenn keine Infektion bekannt geworden ist, vernichtet. 5. Der Einlass wird durch eine Ordnerin bzw. einen Ordner. 6. Den Ordnungsdienst nehmen wahr: Schriftlesende und Opferzählende 7. Der Ordnungsdienst sorgt wie folgt dafür, dass nur Personen, die in einem Haushalt zusammenleben, den Mindestabstand von zwei Metern unterschreiten können: Kontrolle und gegebenenfalls Hinweis.