Infektionsschutzkonzept für die Ulrichskirche Eberstadt
1. Ausgehend von einem Mindestabstand von zwei Metern um einen Sitzplatz in der
Kirche/dem Gottesdienstraum wird eine Personenhöchstzahl von 40 Personen festgesetzt – mit
Empore 60 Personen.
2. Beim Betreten, beim Verlassen der Kirche und während des Gottesdienstes muss
ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
3. Die belegbaren Sitzplätze sind durch eine Spruchkarte (darf gerne mitgenommen
werden) gekennzeichnet.
4. Zur Nachverfolgung etwaiger Infektionsketten wird eine Anwesenheitsliste wird am
Eingang geführt. Diese wird in einem Umschlag verwahrt und nach vier Wochen,
wenn keine Infektion bekannt geworden ist, vernichtet.
5. Der Einlass wird durch eine Ordnerin bzw. einen Ordner.
6. Den Ordnungsdienst nehmen wahr: Schriftlesende und Opferzählende
7. Der Ordnungsdienst sorgt wie folgt dafür, dass nur Personen, die in einem Haushalt
zusammenleben, den Mindestabstand von zwei Metern unterschreiten können:
Kontrolle und gegebenenfalls Hinweis.
8. Um einen geordneten Ausgang zu gewährleisten wird auf die Art und Weise des
Verlassens der Kirche im Rahmen der Bekanntgaben hingewiesen. Die Besucher im
vorderen Bereich sind aufgefordert die Kirche über das Süd- bzw. Nordportal zu
verlassen.
9. Desinfektionsmittel stehen bereit und zwar am Haupteingang.
10. Türen, Bänke, Stühle und andere Kontaktflächen werden vor dem nächsten
Gottesdienst desinfiziert.
11. Das Singen während des Gottesdienstes ist zur Zeit nicht erlaubt.
12. Die Toiletten bleiben geschlossen.
13. Musikalische Solisten wird der Platz unter der Kanzel zugewiesen.
14. Die bzw. den diensthabende Pfarrerin / diensthabender Pfarrer entnehmen Sie bitte der
Vorankündigung des Gottesdienstes.
15. Das Rundschreiben des Oberkirchenrats vom 30. April 2020 (AZ 50.10-03-V14 1.1)
und die Hygienehinweise für Gottesdienste sind beigefügt und Grundlage dieses
Konzepts.